Häufig auftretende Fragen

Frau
Anita Clauß
Ausbildungsleiterin

Tel: 07151/55955
anita.clauss(at)drk-waiblingen(dot)de

Anton-Schmidt-Straße 1
71332 Waiblingen

Im folgenden finden Sie Antworten zu häufig an uns gestellte Fragen die den Bereich der Ersteh-Hilfe Ausbildung betreffen.


Frage: Anforderung und Gültigkeit von EH-Nachweisen

Erste-Hilfe Teilnahmebescheinigungen für Führerscheine sind seit 2015 ein Leben lang gültig. Bei Verlust der Teilnahmebescheinigung können Sie diese gerne beim Kreisverband Rems-Murr (E-Mail: ausbildung(at)drk-rems-murr(dot)de) anfordern.
Die Teilnahmebescheinigungen dürfen aber aus Datenschutzgründen nur maximal 5 Jahre gespeichert werden. Das bedeutet dass nach diesem Zeitraum keine Zusendung einer Bescheinigung mehr möglich ist.


Frage: Fristablauf betriebliche Ersthelfer

Betriebliche Ersthelfende müssen ihren Erste Hilfe Kurs alle zwei Jahre auffrischen. Liegt der Kurs mehr als zwei Jahre zurück, so darf die Person nicht mehr als betrieblicher Ersthelfender eingesetzt werden.


Frage: Anfragen von Inhouse-Kursen

Der DRK Ortsverein Waiblingen bietet gerne Firmenkurse am Wochenende an. Die Mindestteilnehmerzahl in den Räumlichkeiten des DRK Waiblingen beträgt 10 Teilnehmer. Bei Inhouse Kursen in Ihrem Unternehmen beträgt die Mindestteilnehmerzahl 15. Zusätzlich berechnen wir eine Gebühr in Höhe von 150 € für den erhöhten Aufwand. Bitte beachten Sie, dass wir nur Kurse für Firmen mit Sitz in Waiblingen anbieten. Bei anderen Gebieten wenden Sie sich bitte an Ihren örtlichen DRK-Ortsverein bzw. an den Kreisverband Rems-Murr (Montag – Freitag, E-Mail: ausbildung(at)drk-rems-murr(dot)de).


Frage: Unterschied Erste-Hilfe Kurs und Erste-Hilfe Fortbildung

Es wird die Erste Hilfe Aus- und Erste Hilfe Fortbildung unterschieden. Bei beiden Kursarten handelt es sich um einen Kurs mit einem Unterrichtsumfang von 9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten. Bei der Erste Hilfe Ausbildung werden die theoretischen Grundlagen vermittelt sowie in Übungen vertieft und geübt. Die Erste Hilfe Ausbildung ist eine Voraussetzung für die Erlangung des Führerscheins. Bei der Erste-Hilfe Fortbildung hingegen handelt es sich um einen Auffrischungs- bzw Vertiefungslehrgang. Voraussetzung für diesen Kurs sind Kenntnisse der Erste Hilfe Ausbildung. Weiterhin darf der letzte Erste Hilfe Kurs nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Der Kurs richtet sich speziell an betriebliche Ersthelfende und dient nicht als Bescheinigung für den Führerschein.